AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH
 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen mit WINDERL + PARTNER geschlossenen Dienstverträgen über Beratungs- und Trainingstätigkeiten sowie ähnlichen Dienstleistungen.
 
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von WINDERL + PARTNER ausdrücklich anerkannt sind.

2. ANGEBOTE, EINZELVERTRÄGE
 
2.1 Alle Angebote von WINDERL + PARTNER sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von WINDERL + PARTNER verbindlich.
 
2.2 WINDERL + PARTNER repräsentiert während eines Auftrages den beauftragenden Kunden. Da Glaubwürdigkeit und Vertrauen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit darstellen, verpflichtet sich der Kunde, für dasselbe Projekt nicht gleichzeitig andere Firmen zu beauftragen, es sei denn es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

3. DURCHFÜHRUNG DES EINZELVERTRAGES
 
Innerhalb des Rahmens, den die einzelvertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet WINDERL + PARTNER die Art und Weise, wie und von wem der Einzelvertrag durchgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird WINDERL + PARTNER bemüht sein, Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
 
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Einzelvertrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für WINDERL PARTNER kostenlos erbracht werden.
 
4.2 Zu den Mitwirkungspflichten gehören - sofern einzelvertraglich nicht Abweichendes vereinbart wurde - insbesondere:
- Bereitstellung von Arbeitsräumen für die Mitarbeiter/-innen von WINDERL + PARTNER einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel.
- Benennung einer Kontaktperson, die während der vereinbarten Arbeitszeit jederzeit zur Verfügung steht; diese Kontaktperson ist ermächtigt, verbindliche Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungen notwendig sind.
- Beschaffung der für die Abwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen.

5. VERTRAULICHKEIT
 
5.1 Der Kunde und WINDERL + PARTNER verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen. Sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeiter/-innen auferlegen.
 
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Genehmigung von WINDERL + PARTNER das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
 
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Genehmigung von WINDERL + PARTNER die Leistungen von WINDERL + PARTNER und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

6. LIEFERZEIT
 
6.1 WINDERL + PARTNER liefert die im Einzelvertrag festgelegten Leistungen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.
 
6.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die WINDERL + PARTNER nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

7. RÜCKTRITT VOM AUFTRAG
 
7.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vom Auftrag zurückzutreten.
 
7.2 Bei Rücktritt des Kunden während einer vereinbarten Lieferung werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten (Personal- und Nebenkosten) sowie eine vertraglich vereinbarte Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.

8. VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
 
8.1 Die Einzelpreise der Leistungen sowie die gesamte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
 
8.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte von WINDERL + PARTNER abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Reisezeiten werden mit mindestens 50% des Stundensatzes abgegolten. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
 
8.3 Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, so wird ein zinsneutraler Zahlungsplan vereinbart.
 
8.4 Zusätzlich zur Vergütung berechnet WINDERL + PARTNER die ihr entstandenen Nebenkosten (z.B. Telefon, Porti, Reisekosten, s. 8.5ff), ggf. monatlich nachträglich.
 
8.5 Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise bzw. einen Dienstgang unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, der Verpflegungsaufwand, Übernachtungskosten sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten (z.B. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Kosten für dienstliche Telefonate, Telefaxe, Internetzugang etc.).
An Fahrtkosten werden Kosten für Nahverkehrsmittel und Taxen auf Basis der Einzelbelege, Kosten für Bahnreisen (1. Klasse) und Flugreisen lt. Tarif, Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in Höhe von Euro 0,60 je gefahrenen Kilometer und Mietwagenkosten auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet.
Für Verpflegung und Übernachtung werden die Kosten in der Regel auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet. Sollten keine Einzelbelege vorliegen, wird der jeweils gültige steuerliche Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.
 
8.6 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die WINDERL + PARTNER bei Übernahme des Auftrages zugrunde legen konnte, so ist WINDERL + PARTNER auch bei der Vergütung nach Festpreis oder Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
 
8.7 Die Vergütungssätze und Nebenkosten unterliegen der Umsatzsteuerregelung.
 
8.8 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zeitverzug kann WINDERL + PARTNER Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen.

9. AUFRECHNUNG, ABTRETUNG, VERJÄHRUNG
 
9.1 Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 
9.2 Ansprüche aus einem Einzelvertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von WINDERL PARTNER abtreten.
 
9.3 Alle Ansprüche des Kunden gegen WINDERL + PARTNER verjähren, wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, spätestens 12 Monate nach Beendigung des Einzelvertrages. WINDERL + PARTNER ist dann berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet WINDERL + PARTNER die Unterlagen zurück.

10. SONSTIGES
 
10.1 Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen und Erklärungen zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
10.2 Ist eine Bestimmung des Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Der Kunde und WINDERL PARTNER verpflichten sich jedoch, unverzüglich die rechtlich unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige zu ersetzen.
 
10.3 Für den Einzelvertrag, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.